Zum gesonderten Erfassen und Transportieren kontaminierter oder infektiöser Wäsche, die einem besonderen Waschverfahren zugeführt werden muss, um Kontaminationsverschleppung zu vermeiden. Beutel mit schwarzem Aufdruck „INFEKTIONSWÄSCHE“.
Zulassung:
gemäß Verordnung TRBA 250 und DGUV Information 203-084